Lebensmittelfreigabe — warum sie bei Abflussreinigern in der Küche zählt

Wer in der Küche etwas in den Abfluss kippt, sollte wissen was. Bei kochendem Wasser oder Spülmittel ist das klar. Bei einem aggressiven Rohrreiniger weniger. Was passiert eigentlich, wenn ein chemischer Reiniger im Spülbecken spritzt, in dem zehn Minuten später Salat gewaschen wird?

Hier kommt ein Begriff ins Spiel, der bei Reinigungsmitteln selten fällt: Lebensmittelfreigabe. Was das ist, wann es zählt und wie es lipasanF® von chemischen Rohrreinigern unterscheidet.

Was bedeutet „Lebensmittelfreigabe“ überhaupt?

Lebensmittelfreigabe heißt: ein Produkt ist so beschaffen, dass es im direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr darstellt. Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist die EU-Verordnung 1935/2004 für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie nationale Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Konkret heißt das: Spritzer, Dampf oder Rückstände eines lebensmittelfreigegebenen Produkts auf einer Oberfläche, auf der Lebensmittel zubereitet werden, sind kein Hygieneproblem.

Was chemische Rohrreiniger nicht sind

Klassische Rohrreiniger enthalten:

  • Natriumhydroxid (Ätznatron) – stark ätzend, hautschädigend, augenschädigend
  • Schwefelsäure in einigen Profi-Produkten – extrem ätzend
  • Chlorhaltige Verbindungen – reizend, kann mit anderen Mitteln giftige Dämpfe bilden
  • Tenside – nicht akut giftig, aber nicht für Lebensmittelkontakt zugelassen

Keines dieser Mittel ist für den Kontakt mit Lebensmitteln freigegeben. Die Sicherheitsdatenblätter weisen ausdrücklich auf Augen-/Hautschutz, Belüftung und Vermeidung von Lebensmittelkontakt hin.

In der Praxis bedeutet das: Sie spritzen beim Eingießen ein paar Tropfen ins Spülbecken. Sie spülen nach. Sie waschen Salat. Theoretisch sollte nichts passieren. Theoretisch.

Warum das für die Gastronomie ein echtes Problem ist

In einer professionellen Küche sind die Anforderungen schärfer. Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) verlangt vom Betreiber, alle möglichen Eintragspfade von Schadstoffen zu identifizieren und zu kontrollieren. Ein chemischer Rohrreiniger im Spülbereich ist genau so ein Eintragspfad. Bei einer Lebensmittelkontrolle steht im Zweifel die Frage im Raum: Können Sie ausschließen, dass Reinigerrückstände in Lebensmittel gelangen?

Die saubere Antwort ist: Sie verwenden ein Produkt mit Lebensmittelfreigabe. Dann gibt es die Frage nicht.

Warum biologische Keimkulturen automatisch sicher sind

lipasanF® ist eine Kultur natürlich vorkommender Mikroorganismen. Diese Bakterien existieren in der Umwelt überall, auch in vielen Lebensmitteln. Sie spalten Fett enzymatisch in Fettsäuren und Glycerin – die natürlich weiter abgebaut werden, ohne giftige Zwischenprodukte. Es gibt keine giftigen Zwischenstufen, keine Reaktionsprodukte, die in Lebensmittel übergehen könnten.

Deshalb ist lipasanF® lebensmittelsicher freigegeben. Das ist nicht nur Marketing-Sprache – es bedeutet konkret: Sie können das Produkt überall dort einsetzen, wo Lebensmittel zubereitet werden, ohne Hygieneprobleme zu bekommen.

Was das im Privathaushalt bedeutet

Auch ohne HACCP-Pflicht ist die Lebensmittelfreigabe ein Vorteil für jeden Haushalt:

  • Kein Risiko, wenn beim Einfüllen etwas spritzt.
  • Keine Sorge bei Kindern und Haustieren.
  • Keine giftigen Dämpfe, wenn versehentlich andere Mittel danach reinkommen.
  • Kein Sondermüll bei der Entsorgung leerer Gebinde.

Fazit

Lebensmittelfreigabe ist kein Detail, das man als Marketing-Beiwerk abtun sollte. Sie ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Produkt, das in eine Küche gehört, und einem, das man besser im Hauswirtschaftsraum lassen sollte. Bei einem Reiniger, der im Spülbecken landet, ist das keine triviale Unterscheidung.

Wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie die Produktseite zu lipasanF® oder schauen sich direkt die Haushalts-Anwendungsseite an.

lipasanF® wird von der lipobak GmbH (Groß-Gerau) hergestellt, ist patentiert, DWA-konform (Arbeitsblatt M 760) und seit 2017 bei Stadtwerken und Großkunden im Einsatz. Sascha Manke ist exklusiver B2C-Distributor von lipasanF® in Deutschland.